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BF 17

Beim BF17 darfst du bereits mit 17 Jahren mit einer Begleitperson Auto (Kl. B/BE) fahren.

Folgende Voraussetzungen muss die Begleitung erfüllen:

  1. Min. 30 Jahre alt
  2. Min. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B oder alte Klasse 3)
  3. Max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (ab 01.05.2014)
  4. Auch für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5‰ Grenze und keine Drogen
  5. Max. 5 Begleitpersonen dürft ihr angeben

Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürft ihr Fahrzeuge der Klassen AM (z.B. Roller), S (z.B. Quad) und L (z.B. kl. Traktor) von Anfang an ohne Begleitperson fahren. 

Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet. Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt und umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein erlaubt.

Mit der Vollendung eures 18. Lebensjahres könnt ihr die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesen maximal drei Monaten dürft ihr alleine, also ohne Begleitperson fahren.

Weitere Infos zum Begleiteten Fahren findet ihr hier.

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